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Unsere Kameradin aus dem Gruppenführerlehrgang in dem 2013 die PULS Regel entwickelte wurde.

Unsere Satzung

 

Satzung des Fördervereins der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg - Vorpommern e.V.

Satzung vom 03. Mai 2014, zuletzt geändert am 21. Oktober 2014

 

§1 Name und Sitz: Der Verein führt den Namen Förderverein der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg - Vorpommern, hat seinen Sitz in Malchow und soll beim Amtsgericht eingetragen werden. Er führt dann den Zusatz e.V. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§2 Zweck und Ziel: Der Verein dient dem Zweck der Förderung des Feuerschutzes und Katastrophenschutzes, der Förderung der Jugendarbeit, Aus- und Weiterbildung im Land Mecklenburg - Vorpommern, sowie der Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg - Vorpommern. Er unterstützt die Landesfeuerwehrschule regelmäßig durch Einbringung von Erfahrungen und Unterstützung bei der Ausbildung, Öffentlichkeitsarbeit, der Brandschutzerziehung und -aufklärung, der Gewinnung interessierter Bürger für das Thema Feuerwehr sowie Nachwuchsarbeit. Dabei verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Line eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§3 Mitgliedschaft: Die Vereinsmitglieder können natürliche Personen, juristische Personen und Körperschaften sein. Die Mitgliedschaft beginnt durch schriftliche Beitrittserklärung und endet durch Austritt oder Tod. Der Ausschluss wird durch Vorstandsbeschluss verhängt, wenn sich ein Mitglied schwere Verstöße gegen die Vereinsregeln zuschulden kommen lässt.

 

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder: Alle Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung Stimmrecht und können Anträge stellen. Sie wählen den Vorstand, haben den in der Mitgliederversammlung festgelegten Jahresbeitrag zu bezahlen und den Verein in seinen Zielen zu unterstützen.

 

§5 Vereinsorgane: Die Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung wird 1 mal jährlich mit Frist von 14 Tagen mittels schriftlicher Einladung unter Nennung der Tagesordnung einberufen. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Vereinsauflösung mit Zweidrittelmehrheit. Die Versammlungen werden protokolliert und das Protokoll wird von 2 Mitgliedern unterzeichnet. Der Vorstand kann zur Unterstützung der Vereionsorganisation eine Geschäftsordnungen erlassen, die weitere Bereiche wie z.B. die Vereinsregeln festlegt. Der Vorstand bestehend aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf unbestimmte Zeit gewählt. Der 2. Vorsitzende sollte ein Bediensteter der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg - Vorpommern sein. Die beiden Vorsitzenden sind jeder für sich allein vertretungsbefugt.

 

§6 Vereinsauflösung: Die Vereinsauflösung kann die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschließen. Die Vorsitzenden werden zum Liquidator bestimmt. Sie haben die Vereinsauflösung beim Amtsgericht und dem Finanzamt anzumelden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der Gemeinnützigkeit, fällt das Vermögen des Vereins an die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg - Vorpommern, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke die dem Brand- und Katastrophenschutz dienen zu verwenden hat.

 

 

Protokoll zur Vereinsgründung und 1. Mitgliederversammlung: Christian Porst

1. Vorsitzender: Marc-André Zengel (ehemaliger Absolvent der LSBK/ A3 /A4 / B10)

2. Vorsitzender: Thomas Noak (SB und Lehrkraft an der LSBK)

5,00 Euro wurden als Jahresmindestbeitrag  und Bringschuld für die Vereinsmitglieder durch die Mitgliederversammlung am 3. Mai 2014 festgesetzt. Die Kontodaten werden entsprechend bekannt gegeben.

Die Gründungsmitglieder waren Teilnehmer des 1. Symposiums der Ausbilder in der Feuerwehr an der LSBK M-V in Malchow.

 

gegründet:      03.05.2014 an der LSBK M-V in Malchow

eingetragen:   01.07.2014 im VR am Amtsgericht Waren (Müritz)